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Kosten-übernahme
durch die Krankenkasse

Das Honorar wird nach GebüH (Gebührenverordnung der Heilpraktiker) berechnet, orientiert sich am benötigten Zeitaufwand der Behandlung/Beratung. 

Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten die Behandlung durch den Heilpraktiker je nach Leistungstarif.

Privat Krankenversicherte, privat Zusatzversicherte sowie beihilfeberechtigte Personen können die anfallenden Kosten bei Ihrer Versicherung geltend machen und erhalten je nach dem individuell vereinbarten Tarif Erstattungsleistungen. Es ist jedoch der volle Rechnungsbetrag fällig unabhängig von der Erstattungsleistung des Versicherers/ der Beihilfestelle. 

 

Die Erstattungsverfahren hat der Patient gegenüber seiner Versicherung eigenverantwortlich durchzuführen. Die Erstattungen sind in der Regel auf die Sätze des Gebührenverzeichnisses beschränkt. Etwaige Differenzen zwischen Gebührenverzeichnis und Heilpraktiker-Honorar sind vom Patienten zu tragen.

 

Der Rechnungsbetrag des Heilpraktikers ist vom Patienten unabhängig von jeglicher Versicherungs- und/oder Beihilfeleistung in voller Höhe zu begleichen. 

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